Begleitender Umgang
Kurzbeschreibung
Begleitung von Kindern und deren Eltern in schwierigsten Trennungsphasen
Beschreibung
Beim begleitenden bzw. beschützenden Umgang begleiten wir Kinder, deren Eltern in schwierigen Trennungs- bzw. Scheidungsphasen sind, damit der Kontakt der Kinder zu beiden Elternteilen erhalten bleiben kann. Dies geschieht in enger Zusammenarbeit mit dem sozialen Dienst im Landratsamt. Wir sind bei den Begegnungen des Kindes mit dem nicht sorgeberechtigten Elternteil immer dabei, mal enger, mal distanzierter - aber immer in Reich- und/oder Hörweite.
Zeitlicher Rahmen
2 - 3 Stunden wöchentlich
Voraussetzungen
Einfühlungsvermögen, Zuverlässigkeit
Begleitung der Tätigkeit
- regelmäßigen Erfahrungsaustausch in einer Gruppe
- einen festen hauptamtlichen Ansprechpartner
- Fortbildung
- Sonstiges
Rahmenbedingungen
Träger
Wir setzen uns für die Rechte aller Kinder und Jugendlichen auf gewaltfreies Aufwachsen und Beteiligung ein. Wir stärken sie bei der Entfaltung ihrer Fähigkeiten. Wir mischen uns zugunsten der Kinder ein – in der Bundes- und Landesgesetzgebung, bei Planungen und Beschlüssen in unseren Städten und Gemeinden.
Sonstige Regeln
BWG Unfallversicherung
erweitertes Führungszeugnis
Weitere Rahmenbedingungen
- Dauerhaftes Angebot: Nein
- Zeitlich selbstbestimmt: Nein
- Schnuppertermin möglich: Ja
- Haftpflichtversicherung: Ja
- Unfallversicherung: Nein
- Art der Tätigkeit: Einzeln
- Mögliche Einsatzzeiten: werktags
- Einarbeitung oder Qualifizierung: Einführungskurs
- Weitere Einarbeitung: Sonstiges
- Weitere Unterstützung: Supervision bei Fachkraft
