Ehrenamtliche Bewährungshilfe
Kurzbeschreibung
Ehrenamtliche Bewährungshilfe braucht Persönlichkeit
Kontrolle der Einhaltung der Bewährung und Unterstützung mit Hauptziel Straffreiheit.
Beschreibung
Ein zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilter Straftäter kann vom Gericht mit richterlichen Auflagen und Weisungen einem Bewährungshelfer unterstellt werden. Die Bewährungshelfer/innen kontrollieren deren Einhaltung und unterstützen die Klienten mit dem Hauptziel Straffreiheit.
Gemeinsam mit dem Klienten werden Lösungswege für dessen persönliche, soziale und/oder wirtschaftliche Probleme entwickelt und deren Umsetzung aktiv begleitet. Hilfestellung beim Umgang mit Behörden spielt eine wesentliche Rolle. Zudem findet eine Auseinandersetzung mit den Hintergründen der Straftat statt. Unter Umständen wird Hilfe von Beratungsstellen oder Therapieeinrichtungen angeboten bzw. vermittelt.
In festen Abständen wird das Gericht über den Verlauf der Bewährung informiert, sowie deren Entwicklung dokumentiert.
Die Bewährungshelfer/Innen sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.
All dies sind auch die Aufgaben unserer Ehrenamtlichen Bewährungshelfer/innen, wobei die Anzahl der parallel betreuten Klienten auf 2 bis max. 5 begrenzt ist. Auch werden keine Sexual- und schwere Gewaltstraftäter von Ehrenamtlichen betreut, sondern nur Klienten, deren Betreuungsbedarf durch die individuellen Kompetenzen und Fähigkeiten des ehrenamtlichen Mitarbeiters erfüllt werden kann.
Der Ehrenamtliche Bewährungshelfer ist einem Team in Stuttgart zugeordnet, geführt von einem hauptamtlichen Teamleiter. 1 x im Monat trifft sich das Team, die Anwesenheit ist verbindlich. Hier werden die Fälle, ihre Dokumentation und evtl. Probleme besprochen.
Zeitlicher Rahmen
10 - 15 Stunden im Monat
Voraussetzungen
mindestens 21 Jahre alt - Zeit und Interesse, sich intensiv mit den Belangen eines Klienten zu befassen - Toleranz und Zuversicht haben - Probleme des Klienten umsichtig und lösungsorientiert angehen
Begleitung der Tätigkeit
- regelmäßigen Erfahrungsaustausch in einer Gruppe
- einen festen hauptamtlichen Ansprechpartner
- Fortbildung
- geselligkeitsorientierte Veranstaltungen der Engagierten
Rahmenbedingungen
Träger
Die Bewährungs- und Gerichtshilfe Baden-Württemberg (BGBW) ist eine Anstalt des Öffentlichen Rechts in staatlicher Trägerschaft. Die ehrenamtliche Bewährungshilfe ist von erheblicher Bedeutung und erfährt in der BGBW besondere Wertschätzung und Respekt. Denn die Ehrenamtlichen leisten einen wertvollen Beitrag zur Wiedereingliederung straffällig gewordener Menschen in unsere Gesellschaft. Damit siind sie eine wichtige Säule in der Kriminalprävention und betreiben aktiven Opferschutz.
Setzt das Gericht bereits bei Verurteilung eine Freiheitsstrafe zur Bewährung aus oder wird der Strafrest zur Bewährung ausgesetzt, kann der Verurteilte für die Dauer der Bewährungszeit einem Bewährungshelfer* unterstellt werden. Dieser hat sowohl unterstützende als auch kontrollierende Aufgaben.
Hauptziel der Arbbeit des Bewährungshelfers ist es, dass der Klient keine neuen Straftaten begeht. Er unterstützt ihn dabei, Lösungswege für seine sozialen und /oder wirtschaftlichen Probleme zu finden.
Die BGBW bereitet Bewährungshelfer durch spezielle Schulungen vor. Diese finden später Rückhalt bei ihrem hauptamtlichen Teamleiter. Ihre Aufgabe ist von hoher Eigenverantwortlichkeit geprägt. Sie sind zur Einhaltung von Qualitätsstandards verpflichtet.
Die BGBW betraut Ehrenamtliche nur mit Fällen, die ihren Fähigkeiten und Kompetenzen gerecht werden und keinen Gewissenskonflikt hervorrufen.
Worauf wir bauen: Grundlage unseres Handelns ist der respektvolle Umgang mit allen Klienten. Unsere Leitmaxime ist es, dass jeder eine positive Entwicklung durchlaufen kann und die Chance dazu verdient.
*Zur Lesbarkeit und in Übereinstimmung mit der Gender-Schreibweise die männliche Form.
Sonstige Regeln
Fahrtkostenerstattung für Einführungskurs
Einarbeitungszeit
Austausch mit anderen Freiwilligen
schriftliche Bestätigung über das Engagement
Weitere Rahmenbedingungen
- Dauerhaftes Angebot: Nein
- Zeitlich selbstbestimmt: Nein
- Schnuppertermin möglich: Ja
- Haftpflichtversicherung: Ja
- Unfallversicherung: Ja
- Art der Tätigkeit: Einzeln
- Mögliche Einsatzzeiten: werktags
- Einarbeitung oder Qualifizierung: Anleitung in Praxis, Einführungskurs, Gespräche, Sonstiges
- Hinweise zur Einarbeitung: 6 Einzel-Abende Einführungskurs - Schulungen und Fortbildungen
