Ehrenamtliche Bewährungshilfe
Ehrenamtliche Bewährungshilfe braucht Persönlichkeit
Kontrolle der Einhaltung der Bewährung und Unterstützung mit Hauptziel Straffreiheit.
Ein zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilter Straftäter kann vom Gericht mit richterlichen Auflagen und Weisungen einem Bewährungshelfer unterstellt werden. Die Bewährungshelfer/innen kontrollieren deren Einhaltung und unterstützen die Klienten mit dem Hauptziel Straffreiheit.
Gemeinsam mit dem Klienten werden Lösungswege für dessen persönliche, soziale und/oder wirtschaftliche Probleme entwickelt und deren Umsetzung aktiv begleitet. Hilfestellung beim Umgang mit Behörden spielt eine wesentliche Rolle. Zudem findet eine Auseinandersetzung mit den Hintergründen der Straftat statt. Unter Umständen wird Hilfe von Beratungsstellen oder Therapieeinrichtungen angeboten bzw. vermittelt.
In festen Abständen wird das Gericht über den Verlauf der Bewährung informiert, sowie deren Entwicklung dokumentiert.
Die Bewährungshelfer/Innen sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.
All dies sind auch die Aufgaben unserer Ehrenamtlichen Bewährungshelfer/innen, wobei die Anzahl der parallel betreuten Klienten auf 2 bis max. 5 begrenzt ist. Auch werden keine Sexual- und schwere Gewaltstraftäter von Ehrenamtlichen betreut, sondern nur Klienten, deren Betreuungsbedarf durch die individuellen Kompetenzen und Fähigkeiten des ehrenamtlichen Mitarbeiters erfüllt werden kann.
Der Ehrenamtliche Bewährungshelfer ist einem Team in Stuttgart zugeordnet, geführt von einem hauptamtlichen Teamleiter. 1 x im Monat trifft sich das Team, die Anwesenheit ist verbindlich. Hier werden die Fälle, ihre Dokumentation und evtl. Probleme besprochen.
Kategorien:
Betreuung und Begleitung,
Erwachsene,
Jugend,
Kriminalprävention
| Zeitraum: |
unbegrenzt |
| Einsatzzeiten: |
werktags
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| Einsatz-Stadtteil(e): |
Berkheim, Brühl, Hegensberg, Hohenkreuz, Innenstadt, Kennenburg, Kimmichsweiler, Krummenacker, Liebersbronn, Mettingen, Neckarhalde, Oberesslingen, Obertal, Pliensauvorstadt, Rüdern, Sankt Bernhardt, Serach, Sirnau, Sulzgries, Wäldenbronn, Weil, Wiflingshausen, Zell, Zollberg |
| Voraussichtlicher Zeitaufwand: |
10 - 15 Stunden im Monat |
Erwünschte Voraussetzungen für die Tätigkeit: |
mindestens 21 Jahre alt - Zeit und Interesse, sich intensiv mit den Belangen eines Klienten zu befassen - Toleranz und Zuversicht haben - Probleme des Klienten umsichtig und lösungsorientiert angehen |
| Arbeitsweise: |
Einzeln |
| Einarbeitung: |
Einführungskurs Anleitung in Praxis Gespräche Sonstiges
6 Einzel-Abende Einführungskurs - Schulungen und Fortbildungen
Schnuppermöglichkeit vorhanden |
| Begleitung der Tätigkeit durch: |
- regelmäßigen Erfahrungsaustausch in einer Gruppe - einen festen hauptamtlichen Ansprechpartner - Fortbildung - geselligkeitsorientierte Veranstaltungen der Engagierten
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| Erstattung von Aufwendungen: |
monatlich 30 € bei stattgefundenem Kontakt |
| Versicherungen: |
Engagierte sind: - haftpflichtversichert - unfallversichert |
| Sonstige Rahmenbedingungen: |
Fahrtkostenerstattung für Einführungskurs
Einarbeitungszeit
Austausch mit anderen Freiwilligen
schriftliche Bestätigung über das Engagement |
| Träger des Angebots: |

Bewährungs- und Gerichtshilfe Baden-Württemberg Einrichtung Stuttgart |
| Ansprechperson für dieses Angebot: |
Frau Janina Louis Teamleiter Ehrenamtliche Bewährungshilfe Telefon: 07 11 / 6 27 69 - 103 Telefax: 07 11 / 6 27 69 - 166 E-Mail: janina.louis@bgbw.bwl.de
Frau Julia Hölzl Einrichtungsleiter und Koordinator Telefon: 0711 627 69-301 Telefax: 0711 627 69-166 E-Mail: julia.hoelzl@bgbw.bwl.de Erreichbar: zu den üblichen Bürozeiten
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Stichworte:
betreuung und begleitung,
erwachsene,
jugend,
kriminalprävention
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